Sonntag, 28. Mai 2017

Förderungsaktion thermische Sanierung für Private

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Heizungssystemen im Rahmen einer Mustersanierung.
Im Sanierungsscheck 2017 wird auch heuer die „Umfassende Sanierung klimaaktiv Standard“ mit max. € 5.000 gefördert (€ 3.000 im mehrgeschossigen Wohnbau). Dafür ist  - neben den von der Förderstelle geforderten Unterlagen - eine Reduktion des Heizwärmebedarfs (HWB) des zu sanierenden Gebäudes auf max. 50 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≥ 0,8 bzw. max. 30kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2 nachzuweisen. Heizwärmbedarf und A/V-Verhältnis werden im Energieausweis angeführt, der dem Förderantrag bei umfassenden Sanierungen beizulegen ist.

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